Warum Normec Hybeta unter § 4 Nr. 14 e UStG umsatzsteuerfrei abrechnen kann.
Die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 e UStG ist an klare Voraussetzungen geknüpft:
- Leistungserbringer: Die infektionshygienischen Leistungen müssen von einem Arzt oder einer Hygienefachkraft erbracht werden.
- Zweckbindung: Die Leistungen müssen dem Empfänger dazu dienen, seine Verpflichtungen aus dem Infektionsschutzgesetz zu erfüllen.
Beide Voraussetzungen sind anspruchsvoll. Die ärztliche Leitung erfordert die kontinuierliche Einbindung einer Ärztin oder eines Arztes in die fachliche Verantwortung und ist im Markt nicht die Regel.
Normec Hybeta ist bewusst strukturell aufgestellt. Unsere Hygienedienstleistungen werden unter ärztlicher Leitung erbracht. Unser Prüflabor ist nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert und arbeitet ausschließlich nach medizinischen und regulatorischen Standards. Bindungen an Hersteller oder Lieferanten der bewerteten Produkte bestehen nicht.
Das Ergebnis: zwei Vorteile, die sich gegenseitig verstärken.
Fachlich: Empfehlungen, die ausschließlich auf medizinischen und regulatorischen Anforderungen basieren.
Wirtschaftlich: Rechnungen ohne 19 % Umsatzsteuer, sofort, dauerhaft, ohne Umstellungsaufwand.