Unabhängige Validierung – die Basis für Sicherheit. - Normec Hybeta

Ihr Spezialist für
mikrobiologische und technische Hygiene
im Gesundheitswesen

10.03.2026

Validierung neuer Aufbereitungsgeräte – Ihre Betreiberpflicht nach MPBetreibV.

Gemäß MPBetreibV ausschließlich durch weisungsunabhängige, qualifizierte Fachkräfte.

Neue Aufbereitungsgeräte (RDG, RDG-E, Sterilisatoren) dürfen erst dann in den Routinebetrieb übergehen, wenn ihre Prozesse rechtskonform validiert wurden. Die MPBetreibV definiert dafür klare Vorgaben und legt fest, wer diese Validierung durchführen darf. Eine unabhängige, akkreditierte Prüfstelle schafft die Grundlage für einen sicheren und rechtssicheren Betrieb ab dem ersten Einsatz.

 

MPBetreibV, § 8 Abs. 4: Der Betreiber darf mit der Aufbereitung und der Validierung nur Personen oder Betriebe beauftragen, die über die erforderliche Sachkenntnis verfügen und die besonderen Anforderungen nach § 5 erfüllen:

„…Die Validierung und Leistungsbeurteilung des Aufbereitungsprozesses muss im Auftrag des Betreibers durch qualifizierte Fachkräfte erfolgen, die die Voraussetzungen nach § 5 Absatz 1 hinsichtlich der Validierung und Leistungsbeurteilung derartiger Prozesse erfüllen.“

 

Jetzt Validierung anfragen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

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Was bedeuter das für Betreider

  • Validierung ist rechtsverbindlich vorgeschrieben.
  • Sie darf nur durch nachweislich unabhängige und qualifizierte Fachkräfte erfolgen.
  • Die Prüfstelle muss akkreditiert und technisch geprüft sein.
  • Ergebnisse müssen auditfähig dokumentiert sein.
  • Die Validierung ist kein Bestandteil des Hersteller-Services.

Warum Normec Hybeta die rechtskonforme Prüfstelle ist

  • Akkreditiert nach DIN EN ISO 17025
  • Fachlich unabhängig und unparteiisch
  • Bundesweit anerkannte Validierungsberichte
  • Dokumentierte Qualifikation aller Prüfer
  • Normenkonforme Mess- und Prüfmethoden
  • Vollständige Validierungsunterlagen für Begehungen und Audits
  • Umsatzsteuerbefreit für Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge (§ 4 Nr. 14e UStG)

Beauftragen Sie ihre Validierung frühzeitig bei uns – idealerweise während der Planungsphase:

Bereits in Planungs- und Beschaffungsphasen von neuen Aufbereitungsgeräten werden die Voraussetzungen für die spätere rechtskonforme Validierung festgelegt. Eine frühzeitige Einbindung reduziert nachträgliche Anpassungen und schafft Klarheit in Technik, Raum und Prozesse

Wir begleiten Sie ganzheitlich

Bauhygienische Planungen und unabhängige Validierungen greifen ineinander und schaffen eine prüfsichere Basis – von der Planung bis zur belastbaren Dokumentation.

Tragfähig für Inbetriebnahme, Begehungen und Audits.

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für Sie tun kann?

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